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  aktualisiert am:
  23 Jan 12



Formulare der Schule Nürensdorf

 

 

Reglement Jokertage

Vorwort

Jokertage sind schulfreie Tage, die von den Eltern ausserhalb der üblichen Absenzenregelung beantragt werden können. Diese Einrichtung soll die Rechte der Eltern erweitern und deren Verantwortung für den Schulbesuch stärken.

Was gilt es zu beachten

  1. Pro Schuljahr dürfen maximal zwei Jokertage bezogen werden, ein halber Schultag gilt als ein ganzer Jokertag.
  2. Jokertage können einzeln oder zusammen bezogen werden.
  3. Jokertage sind nicht von einem Schuljahr aufs nächste übertragbar. Werden sie nicht bezogen, verfällt der Anspruch.
  4. Die Mitteilung für den Bezug von Jokertagen ist der Klassenlehrperson spätestens am vorangehenden Schultag schriftlich abzugeben.
  5. Jokertage dürfen nicht an gemeinsamen Schul- und Klassenveranstaltungen eingezogen werden.
  6. Beim Bezug von Jokertagen besteht kein Recht auf Nachhilfe für verpassten Unterricht, Prüfungen müssen jedoch nachgeholt werden.
  7. Nicht unter die Regelung der Jokertage fallen Absenzen wegen nicht voraussehbaren Angelegenheiten wie Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, usw.

SCHULPFLEGE NÜRENSDORF

 

Download:

Formular Jokertage