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Sekundarschule Hatzenbühl: Hausordnung
Alle Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen in unserem Schulhaus sollen in einer entspannten und angenehmen Atmosphäre lernen und lehren können. Deshalb ist es nötig, die wichtigsten Regeln unseres Zusammenlebens festzuhalten und zu befolgen.
1. Verhalten
- Ich trage die Verantwortung für mein Tun.
- Ich respektiere meine Mitmenschen und nehme sie ernst.
- Ich bin anständig, hilfsbereit und pünktlich.
- Ich rede anständig.
- Meine Kleidung ist anständig und für den Schulbesuch angemessen.
- Während der Unterrichtszeit bin ich in den Gängen der Schulgebäude ruhig.
- Im Schulgebäude raufe ich nicht und renne nicht umher.
- Ich halte mich an die Regeln der Projekttage Gesundheit.
2. Gebäude, Material: Schäden und Sauberkeit
- Mit den Gebäuden, Räumen, Einrichtungen, dem Mobiliar und dem Material gehe ich sorgfältig um.
- Beschädigungen melde ich dem Hauswart oder einer Lehrperson.
- Ich bin für die Sauberkeit des Schulareals mitverantwortlich.
- Im oberen Stock esse und trinke ich nicht (ausser Wasser vom Hahn).
3. Betreten der Räumlichkeiten
- Ich betrete das Schulhaus bei Schulbeginn beim ersten Läuten durch den oberen Eingang.
- Spezialräume (inkl. Sporthalle) betrete ich nur mit Erlaubnis einer Lehrperson.
- Fremde Schulzimmer betrete ich nur mit der Bewilligung der betroffenen Lehrperson.
4. Abstellplätze für Fahrräder und Motorfahrräder
- Mein Velo oder Mofas stelle ich sorgfältig und abgeschlossen in die dafür vorgesehenen Ständer auf dem Schulhausparkplatz.
5. Pause
- In den grossen Pausen halte ich mich im Freien auf.
- Bei Aussentemperaturen unter minus 3 Grad und/oder einer Windgeschwindigkeit von 20 km/h (Bise) ist der Aufenthalt in der Pausenhalle gestattet.
- Ich verlasse das Pausenareal nur mit Erlaubnis einer Lehrperson. Dies gilt auch für Zwischenstunden.
- Ich darf die Rasenflächen bei guter Witterung (Hinweistafel) betreten.
- Als Pausenareal gelten der schwarze Platz und der Rundgang.
- In den grossen Pausen ist zusätzlich die Benützung des Weges zum roten Platz und der Aufenthalt auf dem roten Platz erlaubt.
- Ballspiele und im Winter Schneespiele (Schneeballwerfen etc.) sind nur auf dem roten Platz erlaubt.
6. Verbote
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände
- Rauchen, Alkohol und andere Drogen
- Velo und Mofas auf dem Pausenareal
- Der Gebrauch aller elektronischen Geräte (Natel, i-Pod, etc.)
- Im Schulgebäude: Ballspiele und das Benützen von Skateboards, Kickboards, etc.
Die Hausordnung tritt zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 in Kraft und ersetzt die Hausordnung 2005.
Nürensdorf, im Juni 2009
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