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Kindergarten Allgemeines
Allgemeine Informationen des Kindergartens
Angebot
Die Gemeinde Nürensdorf führt 4 Kindergartenabteilungen, davon eine in der Breite, eine in Birchwil, eine in Nürensdorf und eine als Waldkindergarten. Es werden 2 Jahre Kindergarten mit altersgemischten Klassen angeboten. Seit Schuljahr 2008/09 ist der Kindergartenbesuch obligatorischer Teil der 11-jährigen Schulpflicht. Der Besuch ist unentgeltlich. Die Kindergärten werden im Blockzeitenmodell geführt.
Kindergarteneintritt
Kinder, die bis zum 30. April das vierte Altersjahr vollendet haben, können nach den Sommerferien in den Kindergarten aufgenommen werden. Bei Kindern, die zwischen dem 1. Mai und dem 31. Juli das vierte Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Einschulung. Dazu müssen die Eltern bis 1. April schriftlich ein begründetes Gesuch an die Schulpflege richten. Das Aufnahmeverfahren für die frühzeitige Einschulung sieht folgende Punkte vor:
• 5 Probetage Mitte Mai im Kindergarten
• Abklärung und Elterngespräch beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) Ende Mai
• Empfehlung des SPD Anfang Juni an Schulpflege
• Entscheid der Schulpflege Mitte Juni
• Die Zeit im Kindergarten bis zu den Herbstferien gilt immer als Probezeit
In Ausnahmefällen ist auch ein einjähriger Besuch des Kindergartens möglich. Zum Thema Kindergarteneintritt wird jährlich im Februar ein Informationsabend durchgeführt.
Klassenzuteilung
Die Zuteilungsausschüsse haben sich gemäss Zuteilungsreglement bei den Klassenbildungen an folgende Kriterien zu halten:
- schulorganisatorische Gründe (z.B. ausgeglichene Klassengrössen)
- Schulweg
- möglichst Ausgewogenheit innerhalb der Klassen bezüglich Anteil Knaben-Mädchen, Fremdsprachigkeit und und sonderpädagogische Bedürfnisse
Beim Eintritt in den Kindergarten wird darauf geachtet, dass die Kinder den Schulweg wenn möglich zu zweit zurücklegen können.
Nach Möglichkeit werden die Kinder ihrem Quartier-Kindergarten zugeteilt. Zuteilungswünsche zu einer bestimmten Lehrkraft oder in einen bestimmten Kindergarten können nur als begründete Ausnahme berücksichtigt werden. Entsprechende Wünsche sind auf dem Anmeldeformular zu vermerken.
Übertritt an die Primarschule
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen treten alle Kinder, die zwei Jahre den Kindergarten besucht haben, an die Primarschule über. Der Übertritt erfolgt in der Regel stillschweigend. Bei vorzeitigem Übertritt, bzw. Rückstellung entscheidet die Schulleitung. Dazu wird ein schulisches Standortgespräch mit der Kindergartenlehrperson und den Eltern geführt.
Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind ab Schuljahresbeginn nicht an der öffentlichen Schule der Gemeinde Nürensdorf einzuschulen, haben dies der Schulverwaltung schriftlich mitzuteilen.
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