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  aktualisiert am:
  12 Feb 09



Primarschulen – Allgemeines

 

 


Allgemeine Informationen der Primarschule

Die Primarschule Nürensdorf hat zwei Standorte: Das Schulhaus Ebnet in Nürensdorf und das Schulhaus Sunnerai in Birchwil.

Das Schulhaus Ebnet wird von ca. 200 Schülerinnen und Schülern besucht, das Schulhaus Sunnerai besuchen ca. 125 Schülerinnen und Schüler.



Angebot
Beide Primarschulen bieten die Klassen 1 bis 3 der Unterstufe sowie die Klassen 4 bis 6 der Mittelstufe an. Je nach Anzahl Schüler und Schülerinnen pro Jahrgang können Parallelklassen oder kombinierte Klassen entstehen.

Individuelle und Integrative Förderung
Um eine möglichst individuelle Betreuung der Schüler und Schülerinnen zu gewährleisten, wird der Unterricht in der 1. - 3. Klasse so oft wie möglich in Halbklassen erteilt.
Die Integrative Förderung erfolgt durch eine schulische Heilpädagogin im Klassenverband oder in der Fördergruppe. (siehe auch: Sonderpädagogische Angebote)

Blockzeiten
Blockzeiten bedeutet: Für jeden Schüler, jede Schülerin der Primarschule beinhaltet der Unterricht am Morgen vier Lektionen von 08.15 - 11.55 Uhr.

Lehrpersonen
Jede Klasse besitzt eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer. Teilen sich zwei Lehrkräfte ein Pensum, so übernehmen sie gemeinsam die Verantwortung für die jeweilige Klasse.
Nebst den Klassenlehrkräften umfasst das Lehrerteam der Primarschule Fachlehrkräfte, Entlastungslehrkräfte, Blockzeitenlehrkräfte und Therapeutinnen.
Fachlehrkräfte: sind ausgebildet für ein spezielles Unterrichtsfach wie Handarbeit, Englisch, Musikalische Grundschule, Deutsch als Zweitsprache
Entlastungslehrkräfte: entlasten die Klassenlehrperson für einige Lektionen pro Woche
Blockzeitenlehrkräfte: übernehmen Unterrichtsstunden im Rahmen des Blockzeitenmodells
Therapeutinnen: sind speziell ausgebildet für therapeutische Angebote wie Logopädie, Legasthenie, Psychomotorik...

Einschulung
Der Übertritt vom Kindergarten auf die Primarstufe erfolgt nach zwei Jahren Kindergarten stillschweigend. Ein vorzeitiger Übertritt, eine Rückstellung oder die Zuweisung von sonderpädagogischen Massnahmen erfolgt über das schulische Standortgespräch und einen Entscheid der Schulleitung. Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind ab Schuljahresbeginn nicht an der öffentlichen Schule der Gemeinde Nürensdorf einzuschulen, haben dies der Schulleitung Primar und Kindergarten schriftlich mitzuteilen.

Klassenzuteilung
Die Zuteilung zu den Klassen erfolgt auf Grund folgender Kriterien:
- schulorganisatorische Gründe (z.B. ausgeglichene Klassengrössen)
- Schulweg
- möglichst Ausgewogenheit innerhalb der Klassen bezüglich Anteil Knaben-Mädchen, Fremdsprachigkeit
Zuteilungswünsche können nur auf Antrag als begründete Ausnahme berücksichtigt werden.

Kindergarten- und Schulweg
Die Verantwortung für den Schul- und Kindergartenweg liegt bei den Eltern.
Die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei Zürich empfehlen:
  • Planen Sie den Schulweg mit Ihrem Kind (der kürzeste ist nicht immer der sicherste)
  • Üben Sie diesen Weg mit dem Kind ein
  • Überwachen Sie Ihr Kind auf dem Schulweg
  • Sagen Sie dem Kind auch, wenn es sich richtig verhalten hat
  • Geben Sie Ihrem Kind genügend Zeit für den Schulweg
  • Fahren Sie möglichst Ihr Kind nicht zur Schule
  • Leben Sie Ihrem Kind das richtige Verhalten vor.
  • Geben Sie Ihrem Kind keine Spielsachen, vor allem keine fäG mit auf den Schulweg
Was sind «fahrzeugähnliche Geräte» (fäG)?
fäG sind u. a. Inline-Skates, Rollschuhe, Kickboards, Mini-Trottinette, Kinderräder und Rollbretter. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verwendung von fäG als Verkehrsmittel entlang von Strassen und der Verwendung zum Spielen auf einer eng begrenzten Fläche.
Beim Benützen von fäG müssen Geschwindigkeit und Fahrweise immer den Umständen und den Besonderheiten der jeweiligen Geräte angepasst werden.
Da diese oft nicht leicht lenkbar sind und einen längeren Bremsweg brauchen als beispielsweise Fahrräder, sollte stets vorausschauend, bremsbereit und in kontrolliertem Tempo gefahren werden. Leider kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass Kinder den Weg zur oder von der Schule mit fäG absolvieren, oftmals zudem mit ungeeignetem Schuhwerk, was vermehrt zu Unfällen führen kann.
Ab diesem Schuljahr werden die Selbstbehalt-Kosten bei Schülerunfällen auf dem Schulweg nicht mehr durch die Schulgemeinde Nürensdorf übernommen.

Schul- und Gemeindebibliothek
Alte Winterthurerstr. 42
8309 Nürensdorf/ZH
044 836 99 10
Öffnungszeiten