Einschulung und Stufenübertritte
Eintritt in den Kindergarten
Die Gemeinde Nürensdorf führt 5 Kindergartenabteilungen, davon eine als Waldkindergarten. Es werden 2 Jahre Kindergarten mit altersgemischten Klassen angeboten.Im ersten Kindergartenjahr findet der Unterricht nur morgens statt, im zweiten Kindergartenjahr zusätzlich an zwei Nachmittagen. Der Kindergartenbesuch ist ein obligatorischer Bestandteil der 11-jährigen Schulpflicht.Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, können nach den Sommerferien in den Kindergarten aufgenommen werden. Zum Thema Kindergarteneintritt wird jährlich im Februar ein Informationsanlass durchgeführt.
Übertritt an die Primarschule
Nach zwei Jahren Kindergarten erfolgt der Übertritt in die Primarstufe. Ausschlaggebend für einen erfolgreichen Übertritt ist die Gesamtbeurteilung der Kindergartenlehrperson, sowie das Übertrittsgespräch mit den Eltern, welches zwischen Januar und März stattfindet. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, Eltern und Fachlehrpersonen wird sichergestellt, dass dem Kind ein reibungsloser Übertritt in die Primarschule ermöglicht wird.
Übertritt in die Mittelstufe
Beim Übertritt in die Mittelstufe wird die Zuteilung zu den Schulhäusern Ebnet und Sunnerai erneut geprüft. Bei Parallelklassen (Schulhaus Ebnet) werden die Klassen neu gemischt.
Mit dem Eintritt in die 4. Klasse entfällt der Anspruch auf Fahrten mit dem Schulbus.
Übertritt an die Sekundarstufe
Nach der 6. Klasse Primarschule besuchen die Schülerinnen und Schüler entweder weiterhin die Volkschule (Sekundarschule) oder sie wechseln ins Gymnasium und verlassen damit die Volksschule.
Beim Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule Hatzenbühl werden die Schülerinnen und Schüler in Form einer Gesamtbeurteilung entweder in die Abteilung A oder Abteilung B eingeteilt. In den beiden Fächern Mathematik und Englisch erfolgt die Zuteilung aufgrund einer Leistungsbeurteilung im entsprechenden Fach in eine von drei Anforderungsstufen.
Übertrittsprozess Sekundarschule Hatzenbühl [pdf, 96 KB]
Klassenzuteilung
Bei der Bildung der Klassen achten wir auf eine ausgewogene und pädagogisch sinnvolle Zusammensetzung. Grundlage dafür bilden die Vorgaben des Kantons Zürich. Die Kindergärten und Primarschulen in Nürensdorf und Birchwil bilden einen gemeinsamen Schulraum. Die Zuteilung zu einem Schulstandort ist daher nicht an den Wohnort oder Ortsteil gebunden. Sie erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen sowie der verschiedenen Zuteilungskriterien welche der Kanton vorgibt. Der schuleigene Schulbus ermöglicht es uns, die Kinder flexibel den beiden Ortsteilen zuzuteilen und gleichzeitig einen gut organisierten Schulweg sicherzustellen.
Vorgaben Kanton Zürich:
- ausgewogene Klassengrössen
- eine ausgewogene Verteilung der Geschlechter
- eine ausgewogene soziale und sprachliche Zusammensetzung der Klassen
- besondere pädagogische oder persönliche Umstände, sofern diese für die Zuteilung relevant sind
Die verschiedenen Kriterien werden sorgfältig gegeneinander abgewogen. Unser Ziel ist es, für alle Kinder gute Voraussetzungen für das gemeinsame Lernen und die persönliche Entwicklung zu schaffen.