Schulbus
Ein Anrecht auf Schulbusfahrten haben Kindergarten- und Hortkinder sowie Primarschülerinnen und -schüler der 1. – 3. Klassen, gemäss ihren individuellen Stundenplänen, deren Schulweg länger als 1000m ist.
Ein Anrecht auf Schulbusfahrten haben Kindergarten- und Hortkinder sowie Primarschülerinnen und -schüler der 1. – 3. Klassen, gemäss ihren individuellen Stundenplänen, deren Schulweg länger als 1000m ist.